Verhältnismäßig? Ballermann-Lied wird wegen Text auf Volksfest verboten und Twitter diskutiert

Auf einem Volksfest in Würzburg darf der Ballermann-Song „Layla“ nicht mehr gespielt werden, weil der Text zumindest etwas strittig ist. Auf Twitter wird über diese Entscheidung nun heftig diskutiert. Man solle sich nicht so haben, andere Lieder hätten schließlich auch schlimme bis schlimmere Texte, meint die eine Seite; die andere ist der Meinung, dass das Lied zurecht verboten wurde, und zwar nicht allein wegen des Textes, sondern weil, nun ja, Ballermann muss man eben mögen – aber seht selbst:

 

Ob er sehr fehlen wird?

 

Allerdings ist er dadurch jetzt in aller Munde.

 

Beziehungsweise Ohren.

 

 

Vielleicht biegen ja ein paar Leute auf der Suche nach besagtem Song wenigstens doch Richtung Clapton ab?

 

Wo kommen wir denn da hin.

 

Ist halt Geschmackssache.

 

Da wurde eventuell ein bisschen was übersehen…

 

Hätten wir das zumindest geklärt.

 

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