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Bewegende Geschichte: Warum Abtreibung kein Tabuthema mehr sein sollte

5 Minuten lesezeit

Paragraph 219a des Strafgesetzbuches besagt, dass wer für Schwangerschaftsabbrüche wirbt, mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft wird. Darüber wurde kürzlich in der Politik heftig diskutiert, doch der Paragraph wurde nicht abgeschafft. Warum das ein großer Fehler ist, erzählt eine Twitter-Userin.

1. Zum Hintergrund: In Paragraph 219a des Strafgesetzbuches heißt es unter anderem: „Wer öffentlich […] eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

2. Dass das Schwachsinn ist, erzählt eine Twitter-Userin in einer bewegenden Geschichte

3. Denn wenn der Fall einer ungewollten Schwangerschaft eintritt, hat man kaum eine Anlaufstelle!

4. Zumindest wenige Stellen, die sich auf das wirklich Wesentliche beziehen

5. Denn das Thema Schwangerschaftsabbruch ist auch unter Ärzten noch immer ein Tabuthema

6. Dass man darüber auch nicht komplett offen reden kann, dafür sorgt Paragraph 219a

7. Denn auch Ärzte müssen damit rechnen, verklagt zu werden

8. Betroffene Frauen werden dabei aber oft stigmatisiert

9. Obwohl es Möglichkeiten gibt, über die aber häufig nicht wirklich geredet werden darf

10. Wo über Abtreibung nicht gesprochen werden darf, dürfen Abtreibungsgegner sich offen positionieren

11. Dabei sollte das Thema offen angesprochen werden dürfen

12. Doch der Paragraph wird (vorerst) nicht abgeschafft

13. Was aktuell hohe Wellen schlägt

https://twitter.com/jenshealthde/status/1073195575191965696

Wohnt in München, hat aber bis heute keine Ahnung, wie er dort gelandet ist. Wünscht…


Abtreibung Paragraph219a twitter


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